Verträge und Vereinbarungen
Schutz Ihres
geistigen Eigentums
Viele potentielle Streitigkeiten lassen sich im Vorfeld einer amtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung in beiderseitigem Einvernehmen und zu Ihrem Vorteil lösen. In dieser Form der Streitvermeidung durch perfekt auf Sie zugeschnittene Verträge und Vereinbarungen liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Aber auch bei sämtlichen anderen Arten von vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsangelegenheiten ist LBP Ihr kompetenter Ansprechpartner – von der einfachen Übertragungserklärung für ein von Ihnen neu erworbenes Schutzrecht bis hin zu komplexen Lizenz- und Kooperationsverträgen mit mehreren Parteien.