Best Practice of LBP

Logo-Schutz in der Praxis: Lehren aus Chiquita und Lidl

April 2025

Mehrteiliges Markendesign im juristischen Stresstest – wie sollten Sie Ihr Logo schützen – als Ganzes oder auch in seinen Teilen?

Logos sind oft das visuelle Herzstück einer Marke – sie schaffen Wiedererkennung, Vertrauen und Differenzierung im Wettbewerb. Doch wie sollte man den rechtlichen Schutz gestalten, wenn das Logo aus einem Wortbestandteil (etwa dem Markennamen) und einem bildlichen Hintergrund (z. B. geometrische Formen oder Farben) besteht? Aktuelle Entscheidungen von EU-Instanzen, eine des EuG im Fall Chiquita und drei andere in Verfahren vor der Löschungsabteilung des EUIPO um Lidl, geben darauf praxisrelevante Hinweise.

Fall 1: Chiquita – Wenn das Bild allein nicht reicht

Die Entscheidung des Europäischen Gerichts im Fall Chiquita Brands LLC (hier ausführlich beschrieben) zeigt, wie schwer es sein kann, einfache geometrische Formen und Primärfarben als eigenständige Bildmarken schützen zu lassen. Chiquita hatte ein blau-gelbes Ovaloid – ohne den Wortbestandteil „Chiquita“ – als Unionsbildmarke schützen lassen, das in Kombination mit dem Markennamen ein bekanntes Markenelement auf Bananenetiketten ist.

Chiquita Bildmarke
Chiquita Logo

Das Gericht erklärte die Marke jedoch für nichtig, da sie keine originäre Unterscheidungskraft aufweise. Die Form sei zu simpel, zu branchenüblich, die Farben zu wenig prägnant – kurz: Die Marke wirke eher dekorativ als herkunftshinweisend. Auch die Behauptung, die Marke habe durch Benutzung Unterscheidungskraft erworben, scheiterte: Die Nachweise betrafen nur einige Mitgliedstaaten und zeigten fast ausschließlich die kombinierte Verwendung mit dem Wortzeichen.

Fall 2: Lidl – Wenn das Bild trotz Wort Bestand hat

Gegenteilig verliefen drei Verfahren, in denen Tesco gegen Bildmarken von Lidl vorging (hier ausführlich beschrieben) – konkret gegen jene bekannten Farb-Kreise, die sonst mit dem Schriftzug „LIDL“ erscheinen. Tesco argumentierte, dass diese Bildmarken nie separat benutzt worden seien und daher zu löschen seien.

Lidl Bildmarke
Lidl Logo

Doch das EUIPO gab Lidl (größtenteils) recht. Das Amt stellte fest, dass die Nutzung des Logos mit Wortbestandteil in vielen Fällen auch eine rechtserhaltende Nutzung des Bildbestandteils darstellen kann – sofern dieser als eigenständiger Herkunftshinweis erkennbar bleibt. Grundlage war die Rechtsprechung des EuGH in der Sache Colloseum Holding (C-12/12).

Zwar wurde der Schutz für manche Dienstleistungen (z. B. Finanzservices) mangels konkreter Nutzung gelöscht, für typische Lidl-Waren wie Lebensmittel blieb die Marke jedoch bestehen – auch ohne eigenständige Bildnutzung.

Gemeinsame Erkenntnisse aus beiden Verfahren

Die beiden Fälle stehen einander gegenüber: Hier die Nichtigerklärung einer „wortlosen“ Bildmarke (Chiquita), dort die Verteidigung einer „wortlosen“ Bildmarke durch Kombination (Lidl). Daraus lassen sich mehrere Schlüsse und Handlungsempfehlungen ableiten:

1. Schutzstrategie: Kombinieren – aber differenzieren

Empfehlung: Unternehmen sollten nicht nur das vollständige Logo (Wort + Bild) als Marke eintragen lassen, sondern auch die Einzelbestandteile getrennt, sofern diese eine gewisse Eigenständigkeit bzw. eigene Schutzfähigkeit besitzen.

Fazit: Die parallele Anmeldung als Wortmarke, Bildmarke und kombinierte Marke erhöht einerseits die Verteidigungsmöglichkeiten und andererseits den Schutz gegenüber Dritten.

2. Anforderungen an die Unterscheidungskraft nicht unterschätzen

Lehre: Bildbestandteile, die nur aus geometrischen Grundformen oder gängigen Farbkombinationen bestehen, sind nur schwer als eigenständige Marken schützbar.

Empfehlung: Bereits bei der Logogestaltung auf Originalität und Prägnanz achten.

3. Rechtserhaltende Benutzung: Kombination kann genügen

Der Lidl-Fall zeigt: Die Benutzung eines Logos in Kombination mit dem Wortbestandteil kann auch die Benutzung des Bildbestandteils als rechtserhaltend sichern, sofern dieser visuell hervorsticht.

Empfehlung: Beim Marketing darauf achten, dass Bildbestandteile nicht untergehen.

4. Benutzung belegen – und zwar konkret

Empfehlung: Unternehmen sollten kontinuierlich Belege für die Markenbenutzung dokumentieren.

Fazit: Eine Marke ist mehr als Design – sie ist Strategie

Die Entscheidungen rund um Chiquita und Lidl verdeutlichen: Markenrecht ist Teil einer strategischen Markenführung. Wer seine Logos clever schützt – nicht nur als Gesamtkunstwerk, sondern auch in ihren funktionalen Bestandteilen – sichert sich rechtlich besser ab.

Checkliste für Unternehmen:
– [ ] Logo als Wortmarke, Bildmarke und/oder als kombinierte Wort-/Bildmarke anmelden?
– [ ] Ist der Bildbestandteil charakteristisch genug für den Schutz als separate Marke?
– [ ] Wird das Bild auch ohne Wort als Herkunftshinweis wahrgenommen?
– [ ] Sind Benutzung und Bekanntheit gut dokumentiert?

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dietrich Blumenröhr

Dietrich Blumenröhr Patentanwalt

Alle Beiträge